Meldestelle

Vertrauliche Meldungen laut Hinweisgeberschutzgesetz – sicher, nachvollziehbar und auf Wunsch anonym.

Meldestellen laut Hinweisgeberschutzgesetz

In unserem Unternehmen legen wir großen Wert auf ein faires und gesetzkonformes Miteinander. Daher ist es uns besonders wichtig, dass keine Rechtsverstöße – sei es Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten – aus unserem Unternehmen heraus begangen werden.

Das Hinweisgeberschutzgesetz, das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist, stellt sicher, dass Hinweise auf mögliche Verstöße vertraulich gemeldet und geprüft werden können. Es schützt insbesondere die Identität der hinweisgebenden Person und soll verhindern, dass Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber Nachteile durch ihre Meldung erleiden.

Meldungen können nicht nur von Mitarbeitenden unseres Unternehmens erfolgen, sondern auch von weiteren Personen, die in beruflichem Zusammenhang mit uns stehen, zum Beispiel Angehörigen von Partnerunternehmen, Nachunternehmern, Lieferanten oder Projektbeteiligten. Damit möchten wir ein hohes Maß an Rechtssicherheit gewährleisten und allen Beteiligten die Möglichkeit geben, Bedenken oder Verstöße ohne Angst vor negativen Konsequenzen mitzuteilen.

Was kann gemeldet werden?


Straftatbestände

Zum Beispiel Betrug gemäß § 263 StGB oder Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung im geschäftlichen Verkehr gemäß § 299 StGB.

Bußgeldbewehrte Verstöße

Soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, zum Beispiel im Arbeitsschutz (z.B. Bußgeldvorschriften zum Arbeitsschutz gemäß § 25 Arbeitsschutzgesetz).

Weitere betroffene Rechtsgebiete

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Bekämpfung von Geldwäsche
  • Terrorismusfinanzierung
  • Datenschutz
  • Informationssicherheit
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Umweltschutz
  • Kartellrecht

Verstöße gegen das Wertemanagement

Dazu zählen beispielsweise Me Too-Vorfälle, Verstöße gegen das Alkoholverbot, Mobbing oder Beleidigungen.

Interne Meldestelle

Andrea Geltl
Wertebeauftragte
andrea.geltl@geltl-tiefbau.de

Auf dem Postweg an:
Geltl Tiefbau GmbH, Untermantelkirchen 10, 93348 Kirchdorf

Die Hinweise werden vertraulich behandelt und können anonym oder mit Absender erfolgen. Selbstverständlich bleibt es dem Hinweisgebenden zudem noch überlassen, den Hinweis mündlich oder in anderer Schriftform offiziell an die Firma Geltl zu richten.

Hinweis übermitteln

Für eine Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.